Wenn ein*e Angehörige*r stirbt oder gestorben ist, steht ein seelsorglicher Beistand vielleicht an erster Stelle, ebenso wenn es um die Planung einer kirchlichen Trauerfeier geht. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Hier finden Sie einige Hinweise, woran im Trauerfall zu denken ist.
Was ist zu tun, wenn der Tod eintritt?
Wenn jemand dem Tod nahe ist
Rufen Sie einen Seelsorger vor Ort bzw. die Klinikseelsorge, wenn Sie oder der*die sterbende Angehörige in den Tagen des Abschiednehmens eine geistliche Begleitung oder die Krankensalbung wünschen.
Die ersten Schritte nach dem Tod
Ist Ihr*e Angehörige*r verstorben, rufen Sie den Hausarzt (oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117). Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Sie ist die Grundlage für alle weiteren Schritte. Auf Wunsch werden Sie dabei auch von einem Seelsorger bzw. einer Seelsorgerin begleitet.
Informieren Sie ein Bestattungsunternehmen und besprechen Sie die notwendigen Einzelheiten bis zur Überführung des Leichnams in die Aussegnungshalle.
Berücksichtigen Sie eventuell vorhandene Wünsche oder Verfügungen des*der Verstorbenen (z.B. Bestattungsvorsorge).
Was tut jetzt gut?
Neben den notwendigen ersten Schritten sollten Sie sich Zeit lassen, um noch einmal die Nähe des*der Verstorbenen zu erfahren und in Ruhe Abschied zu nehmen. Dabei können folgende Anregungen hilfreich sein:
• Richten Sie den Raum so her, dass es Ihnen gut tut. Lüften Sie gründlich. Entfernen Sie überflüssiges Bettzeug, Pflegehilfsmittel oder Arzneien.
• Sie können nach Absprache mit Arzt und Bestatter den Körper des*der Verstorbenen waschen, die Haare kämmen, ihm*ihr ein gern getragenes Kleidungsstück anziehen, die Hände falten, ein Zeichen des Glaubens (z.B. Kreuz oder Rosenkranz) in die Hände geben.
• Eine Kerze (z.B. die Taufkerze), Blumen, ein Kreuz, Weihwasser, vielleicht auch eine Bibel, ein religiöses Symbol der Familie oder ein Erinnerungsstück können am Totenbett zu Ruhe und Sammlung beitragen.
• Auch in einem Heim oder Krankenhaus können Sie darum bitten, dem Abschiedsraum eine persönliche Note zu geben.
• Verweilen Sie in Ruhe (evtl. mit Angehörigen, Freunden, Nachbarn) bei dem/der Verstorbenen. Das Anschauen, Berühren, Beten kann helfen, den Tod zu begreifen und der Trauer Raum zu geben. (Gebete sind im Gotteslob Nr. 18, 28 und 608,4 zu finden)
• Wo es gewünscht wird, kann vor der Überführung eine Verabschiedung (Aussegnung) des*der Verstorbenen durch den Seelsorger erfolgen.
Weitere Schritte
Das Gespräch mit dem Seelsorger
Nehmen Sie Kontakt mit dem Pfarrer bzw. dem Pfarramt auf und vereinbaren Sie einen Termin für das Trauergespräch. Dabei können Sie auch Ihre Wünsche bezüglich der örtlichen Gewohnheiten klären (Ausläuten, Veröffentlichung durch Aushang, Rosenkranz- oder Abschiedsgebet ...). In Absprache mit dem Bestattungsunternehmen wird ein Beisetzungstermin vereinbart.
Beim Trauergespräch werden neben persönlichen Anliegen folgende Fragen zur Beisetzung geklärt:
• Gibt es eventuelle Wünsche oder Verfügungen des*der Verstorbenen für die Trauerfeier?
• Welche Form des Trauergottesdienstes ist gewünscht (Requiem oder Wort-Gottes-Feier)?
• Gibt es Wünsche bezüglich der Schriftlesungen, der Lieder oder der Musik?
• Soll ein Lebenslauf vorgetragen werden?
• Wollen Angehörige bei der Gestaltung des Gottesdienstes mitwirken (z.B. musikalisch, bei der Lesung, bei den Fürbitten …) ?
• Gibt es Wünsche für den Ritus auf dem Friedhof?
Das Gespräch mit dem*der Bestatter*in:
• Hier werden die weiteren gewünschten Dienstleistungen geklärt.
• Sie besprechen die Art der Beisetzung (Erd- oder Feuerbestattung), die Grabstätte,
• die Ausstattung des Sarges, die Bekleidung des*der Verstorbenen bzw. die Auswahl der Urne, den Blumenschmuck usw.
• Sie klären, ob Sie sich selbst um Sargträger bzw. Sargbegleiter*innen kümmern oder ob es das Bestattungsunternehmen übernimmt.
• Auf Wunsch erledigt das Bestattungsunternehmen auch die Formalitäten bei den Behörden für Sie.