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Gremien

Der Pfarrgemeinderat

Seit der Neuwahl im März 2022 sind die Pfarrgemeinderäte im Bistum Würzburg auf der Ebene der Pfarreiengemeinschaft angesiedelt. In den einzelnen Pfarreien werden sie von Gemeindeteams unterstützt, die sich um einzelne Angelegenheiten vor Ort kümmern. Zum Pfarrgemeinderat der Pfarreiengemeinschaft St. Antonius gehören 13 ehrenamtliche Mitglieder, die für vier Jahre gewählt sind.

1.Vorsitzende: Anja Ditter (Umpfenbach), 2. Vorsitzende: Tizia Künkel (Eichenbühl), Schriftführerin: Annette Lanzer-Meidel (Guggenberg),
Stellv. Schriftführerin: Silvia Münch (Eichenbühl)
Vertreter für Rat im pastoralen Raum: Harald Kretschmer (Eichenbühl)
Beisitzer: Johannes Ballweg (Eichenbühl), Margarete Dick ((Heppdiel) , Gertrud Fischer (Richelbach), Elvira Rouard (Neunkirchen), Birgit Schneider (Riedern), Christiane Schöll (Schippach) und Jasmin Wöber (Windischbuchen)

Kirchenverwaltungen der Pfarreiengemeinschaft

Kirchenpfleger: Harry Bachmann
KV-Mitglieder: Klemens Reinhart, Thomas Schmitt

Kirchenpfleger: Manfred Tolksdorf
KV-Mitglied: Gerhard Trabold

Kirchenpfleger: Thomas Knörzer
KV-Mitglieder: Hermann Berberich, Werner Gärtner, Robert Löffler

Kirchenpfleger: Willibald Schlegel
KV-Mitglieder: Armin Gehrig, Thomas Henn

Kirchenpflegerin: Christiane Schöll
KV-Mitglieder: Anita Brenneis, Cornelia Höflein

Kirchenpflegerin: Christa Klingert
KV-Mitglieder: Otto Horn, Tina Stumpf, Alexandra Weber

Kirchenpfleger: Thomas Scheurich
KV-Mitglieder: Hans-Peter Weimer, Martin Zeitler

Kirchenpfleger: Hubert Ott
KV-Mitglieder: Edmund Berlinger, Gustl Fischer

Gemeinsamer Finanzauschschuss

Im Interesse aller arbeiten die Kirchenverwaltungen innerhalb der Pfarreiengemeinschaft in gutem Einvernehmen zusammen, informieren sich dabei wechselseitig über die in ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten und treffen Entscheidungen über gemeinsame finanzielle Beteiligungen. Dazu trifft sich der Gemeinsame Finanzausschuss nach Bedarf. Ihm gehören an: der Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft als Vorsitzender, die Kirchenpfleger bzw. Kirchenrechner der jeweiligen Kirchenverwaltungen und mit beratender Stimme ein*e Delegierte*r aus dem Gemeinsamen Ausschuss.